BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Groll-Effekt, Tatsache

Groll-Effekt (grudge effect)

Wenn nicht anders definiert die Tatsache, dass bei der Erhöhung einer als unbillig empfundenen direkten Steuer (etwa auf Arbeitseinkommen; auf den Umsatz von Wertpapieren) die Betroffenen mit Verringerung der angebotenen Menge (hier: weniger Arbeitsstunden durch Verweigerung von Überstunden; Umsatzverschiebung in das Schattenbanksystem und in das Underground Banking) oder/und Minderung der Qualität des Angebots (schlampiges Arbeiten; ordentliche Bedienung nur noch der Grosskunden [institutionelle Anleger]) reagieren. Daraus wird gefolgert, dass einer indirekten Besteuerung jeweils der Vorzug zu geben sei. Siehe Flat Tax, Lenkungs-Steuer, Spekulationsteuer, Tobin-Steuer.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen