BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Goldmark (gold Mark)
In Deutschland ab 1871 gültige Geldstücke mit einem gesetzlich festgelegten Goldgehalt. Zwischen 1919 und 1923 in Deutschland eingeführte reine Rechnungseinheit, bei der eine Mark dem 1395ten Teil einer Goldmenge von 500 Gramm definiert war. Siehe Mark, Ort, Reichsmark, Taler.