BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Girogeschäft, Durchführung

Girogeschäft (clearing business)

Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs. Entsprechende Aktivitäten sind in Deutschland erlaubnispflichtig und unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörde.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen