BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Gerichtsgeld, Gebühren

Gerichtsgeld (law charges; court maintenance fee; lay judge compensation)

Gebühren (Sporteln), die bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines Gerichts zu zahlen sind: Gerichtskosten. Frühere Abgabe zum Unterhalt eines Gerichts. Aufwandsentschädigung (expense allowance) für Beisitzer bei Gericht, auch Schöffengeld genannt. Siehe Bankgeld, Expensen, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Platzgeld, Schöffengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen