BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Gerhabgeld (guardian pay)
In älteren Dokumenten die Vergütung an einen Gerhab (= Vormund) als dem gesetzlichen Vertreter einer minderjährigen Person. -Gerhab vom lateinischen GERERE, hier: etwas verwalten (wie in Gerant = Verwalter, Geschäftsführer);; hab= vom deutschen haben bzw. dem lateinischen HABERE hier: wem eine Obliegenheit anvertraut ist. Siehe Gerhabschaftsgeld.