BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Genossenschaftsbanken (cooperative banks)
In Deutschland bereits 1895 gegründete Institute mit dem Zweck, die Kreditversorgung kleinerer und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Sie haben zwar den Ruf enger Kundennähe, aber das Personal gilt vielfach als fachlich weniger geeignet; sie werden von den Aufsichtsbehörden daher besonders kontrolliert, und die aufsichtlichen Beanstandungen halten sich auf hohem Stand. Siehe Ab- berufungs-Verfügung, Dreierblock, Dreisäulen-Modell, Volksbank. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 58 (Beanstandungen), S. 64 ff. (S. 65: Statistik); Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 94 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S.112 ff. (S. 114: bei 134 Genossenschaftsbanken "gravierende Beanstandungen") sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.