BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Geldrefusion (refusing of legal tender)
Die Verweigerung des durch die Rechtsordnung aufgrund einer Begültigung mit Annahmezwang versehenen Geldes. Siehe Annahmezwang, Geldeingentumsrecht, Geldvertrauen, Kapitalflucht, Nebenwährung, Zahlungsmittel, Zentralbankgeld, Zigarettenwährung.