BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Gefälle (levy; payment for real estate use)
Ältere Benennung für eine Abgabe, welche der Grundherr vom Pächter forderte, und die entweder in Waren (wie Holz, Getreide) oder in Geld zu leisten war; dem (oberen) Landesherrn zustehende Abgabe; in weitem Sinne auch gebraucht für jederlei Abgabe. Früher im besonderen eine Naturalabgabe, dann eine Zahlungsverpflichtung in Bargeld für die Nutzung eines mit Reallast behafteten Grundstücks. Unter Reallast (charge on real estate) versteht man die Belastung eines Grundstückes in der Weise, dass an den Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind. Siehe Auflage, Frongeld, Gebühr, Impost.