BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

G2C, Government-to-Consumer

G2C (Government-to-Consumer)

Abkürzung für government-to-consumers. Gemeint sind Zahlungen des Staates an die Privathaushalte (Transferleistungen). G2G: Abkürzung für government-to-government; gemeint sind Zahlungen einer öffentlichen Stelle (etwa Bund) an andere (etwa der verfassungsmässig festgelegte Anteil an der Umsatzsteuer an die Länder).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen