BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
G2C (Government-to-Consumer)
Abkürzung für government-to-consumers. Gemeint sind Zahlungen des Staates an die Privathaushalte (Transferleistungen). G2G: Abkürzung für government-to-government; gemeint sind Zahlungen einer öffentlichen Stelle (etwa Bund) an andere (etwa der verfassungsmässig festgelegte Anteil an der Umsatzsteuer an die Länder).