Franchise, Bagatellklausel

Franchise (franchise)

15.04.2008 - 00:20:39

Franchise (franchise). Bagatellklausel bei Versicherungsverträgen, auch bei der Kreditversicherung

Bagatellklausel bei Versicherungsverträgen, auch bei der Kreditversicherung. Danach tritt die Versicherung erst nach Überschreiten einer bestimmten Schadenshöhe ein. Kleinere Schäden sollen wegen des relativ hohen Kosten der Regulierung bei der Versicherung selbst getragen werden. Siehe Anbietungsgrenze.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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