Fazilität, Bankgeschäftlich

Fazilität (facility)

15.04.2008 - 00:20:39

Bankgeschäftlich gesagt von der Kreditzusage eines Instituts gegenüber einem Kunden

Bankgeschäftlich gesagt von der Kreditzusage eines Instituts gegenüber einem Kunden. Angebot der Zentralbank, über von ihr fest vorgegebene Wege Liquidität (= Zentralbankgeld) entweder abzurufen oder zu parken. Manchmal auch bezogen auf den Vorgang der Inanspruchnahme (der Ziehung; drawing) eines Darlehns. Siehe Einlage-Fazilität; Fazilität, ständige, Kreditlinie, Kreditzusage, unwiderrufliche, Spitzenrefinanzierungs- Fazilität.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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