Erwartungstheorie, Stark

Erwartungstheorie, neue (prospect theory)

15.04.2008 - 00:20:39

Erwartungstheorie, neue (prospect theory). Stark mathematisiertes Lehrgebäude mit dem Ziel, Handlungen unter Unsicherheit allgemein und auf dem Finanzmarkt im besonderen zu modellieren und damit verstehbar zu machen

Stark mathematisiertes Lehrgebäude mit dem Ziel, Handlungen unter Unsicherheit allgemein und auf dem Finanzmarkt im besonderen zu modellieren und damit verstehbar zu machen. Die Theorie ist in sich widerspruchsfrei; sie zeigt sich in ihren einzelnen Bereichen einsichtig und überzeugend. Bestritten wird jedoch, ob sie (was manche ihrer Vertreter behaupten) als Entscheidungshilfe im voraus bei dem letztlich immer mit Unsicherheit behaftete Geschehen auf dem Finanzmarkt dienen kann. Auch ältere, in ihrem logischen Gehalt zumindest gleichwertige Erwartungstheorien (wie etwa die "theory of potential surprise" von George L. S. Shackle) genügten diesem Anspruch nicht. Unsicherheit als das Fehlen einer Information hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Eintritts von vielerlei, mannigfacher (unterschiedlicher) und auf unterschiedliche Zeitpunkte (Termine) bezogener zukünftigen Gegebenheiten auf dem (globalen) Finanzmarkt lässt sich auch durch die Mathematik nicht aus der Welt schaffen. Siehe Behavioural Finance, Bewertbarkeit, Finanzpsychologie, Formeln, finanzmathematische, Idle money, Imponderabilien, Information, asymmetrische, Restrisiko, Risiko, Strukturunsicherheit, Versicherungsunsicherheiten, Volatilität. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2005, S. 62 (Volatilität, Risiko und Unsicherheit), Monatsbericht der EZB vom April 2007, S. 36 ff. (Messung der Unsicherheit am Aktienmarkt; Übersicht): Erwartungswert-Rückstellung (best estimate): Aufsichtsrechtlicher Begriff im Zuge von Solvency-II; es bezeichnet den Zeitwert der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme bei Versicherungen. Verlangt wird hierbei, dass die künftigen Ausgaben für Schadenzahlungen nach mathematisch-statistischen Methoden vorausberechnet und abgezinst werden müssen. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S, 49 (einheitliche Berechnungsart nach Solvency-II).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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