Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
29.01.2007 - 12:03:19
Als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder Betriebsergebnis wird das Ergebnis des Kerngeschäftes bezeichnet. Vom Kerngeschäft ausgeschlossen sind Sonderaufwendungen wie Akquisitionen oder Aktienrückkäufe.