Eines der in Artikel 104 Abs
15.04.2008 - 00:20:39Schuldenquote, staatliche (macro-economic debt ratio)
Eines der in Artikel 104 Abs. 2 des EGV festgelegten Konvergenzmerkmale. Die Schuldenquote ist definiert als "Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem Brutto-Inlandsprodukt zu Marktpreisen". Nähere Definitionen sind im Protokoll . 20 (Verfahren bei einem übermässigem Defizit) des EGV festgelegt. Siehe Ausgabenquote, öffentliche, Deficit-Debt-Adjustment, Defizitquote, Finanzpolitik, Finanzreferendum, Haushaltsdefizit, Nachhaltigkeit, Schuld, schwebende, Schuldenbremse, Sozialstaat-Falle, Stabilitäts-und Wachstumspakt, Sunset- Vorbehalt, Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen. Vgl. zum Verfahren bei übermässigem Defizit auch Monatsbericht der EZB vom Juni 2003, S. 64 f., S. 67; Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2005, S. 15 ff. (völlig veränderte Lage nach der "Reform" des Stabilitäts-und Wachstumspaktes) und S. 23 ff. (ausführliche Darlegungen zur Stabilitäts-"Kultur"), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 58 (Projektion bis 2050, unterteilt auch nach einzelnen Ausgabegruppen und Ländern).