EGT EGT 29.01.2007 - 12:03:19 Als EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) oder Betriebsergebnis wird das Ergebnis des Kerngeschäftes bezeichnet. Vom Kerngeschäft ausgeschlossen sind Sonderaufwendungen wie Akquisitionen oder Aktienrückkäufe.