BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Expensen (expenses)
In älteren Dokumenten häufig der Oberbegriff für Ausgaben überhaupt. Im engeren Sinne früher die Verfahrenskosten bei Gericht, die Gerichtsgebühren. Siehe Bankgeld, Gerichtsgeld, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Platzgeld, Schöffengeld.