BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

EUV, ECT

EUV (ECT)

Abkürzung für den Vertrag über die Europäische Union (EU) vom 1. November 1993. Ab diesem Zeitpunkt blieb der die ECU bildende Währungskorb unverändert. Die Währungen der drei am 1. Januar 1995 der EU beigetretenen Staaten (Österreich, Schweden, Finnland) wurden daher nicht in den ECU-Korb aufgenommen. Siehe Vertrag.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen