BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Ersatzmünzen (substitute coins; ersatz coins)
Bezeichnung für die in Deutschland ab 1923 als Notbehelf für die infolge der Inflation nicht ausreichenden Scheidemünzen ausgeprägten Aluminiumstücke ("Aluminiumtaler", ab 500 Mark aufwärts). Sie waren gesetzliches Zahlungsmittel; niemand war aber verpflichtet, Stücke über den zwanzigfachen Betrages des Nennwertes der einzelnen Münze in Zahlung zu nehmen. Diese Ersatzmünzen waren jedoch innert kurzer Zeit der steigenden Inflation verfallen und völlig wertlos geworden. Heute sind sie ein begehrtes Sammlerobjekt und werden um ein Vielfaches ihres Nennwerts gehandelt. Siehe Behelfsgeldschein, Eisenbahngeld, Ersatzgeld, Inflation, gallopierende, Notgeld.