BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder Betriebsergebnis wird das Ergebnis des Kerngeschäftes bezeichnet. Vom Kerngeschäft ausgeschlossen sind Sonderaufwendungen wie Akquisitionen oder Aktienrückkäufe.