BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Einzug, Inkasso

Einzug (cashing; collection)

Das Inkasso von fälligen Forderungen, vor allem von Schecks, Wechseln und Dividendenscheinen, in der Regel durch eine Bank. -Uneinbringliche fällige Forderungen werden häufig von Spezialfirmen (Inkasso-Bureaux [debt collection agencies]) eingezogen; deren Erfolgsquote bei Privathaushalten wird in Deutschland mit an die fünfzig Prozent angegeben. Siehe Downgrade-Trigger-Klausel, Faustpfandkredit, Geldeintreibung, Hard Claim, Inkassogeschäft, Kinderpfand, Kredithai, Kunde, fauler, Leichenpfand, Mietausfall-Versicherung, Zahlungsmoral, Zession, Ziel.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen