BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Eintrittsgeld, Gebühr

Eintrittsgeld (admission, door money; entrance fee)

Allgemein eine Gebühr, die bei Betreten bestimmter Räume (etwa eines Museums) oder bestimmter Veranstaltungen (etwa eines Reitturniers) in der Regel in Bargeld erhoben wird. Damit sollen anfallende Personal- und Sachkosten gedeckt werden. Von Grosstädten erhobene Abgabe für Automobile, die in das Stadtgebiet einfahren, das Citygeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen