BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Einschuss, Vorauszahlung

Einschuss (margin; prepayment)

Allgemein eine Vorauszahlung für eine (in der Regel aus Vertrag erwachsende) Verpflichtung zur Zahlung; in älteren Dokumenten auch Angeld und Ingeld genannt. Kauft ein Anleger Wertpapiere auf Kredit, so muss er als Sicherheitsleistung heute allgemein einen bestimmten eigenen Mindestkapitalbetrag (Haftgeld) einbringen, um die Einhaltung der vertraglich eingegangenen Verpflichtung zu gewährleisten. Auch Käufer und Verkäufer von Terminkontrakten sowie Optionsverkäufer müssen eine Sicherheitsleistung in Form von Bargeld oder Papieren hinterlegen. -Beim Kauf von Futures muss der Anleger nicht den gesamten Preis des zugrunde liegenden Basiswertes zahlen, sondern lediglich einen bestimmten Prozentsatz hiervon. Dieser liegt in der Regel zwischen drei und zehn Prozent. Dies bedeutet, dass sich mit relativ geringen Summen ein beträchtliches Volumen bewegen lässt. Der Anleger bedient sich eines Hebels. Siehe Angeld, Barmarge, Derivate, Hebelwirkung, Ingeld, Option, Rohstoff- Terminvertrag.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen