BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Einlagerungskredit, Banken

Einlagerungskredit (warehouse loan, credit designed to meet storage charges)

Von Banken vor allem an Landhändler (Ernteaufkäufer) und Warenimporteure gewährte Darlehn, um die entsprechenden Güter bis zum Absatz zu speichern. Die Finanzierung geschieht häufig auch in Form eines Einlagerungswechsels (storage bill) Einlösungspflicht (obligation to exchange; obligation to convert): In Staaten mit Edelmetall- Währung die gesetzlich festgeschriebene Bestimmung, dass ein Banknoten ausgebendes Institut dieses Papiergeld auf Verlangen jedermann ("ohne Legitimationsprüfung", so die Klausel auf den alten Geldscheinen) in Gold oder Silber eintauschen muss.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen