BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Einkünfte, Begriff

Einkünfte (emoluments)

Als steuerrechtlicher Begriff der Überschuss der Einnahmen (definiert als Zufluss von Vermögenswerten bei einer Wirtschaftseinheit) über die Werbungskosten (professional outlay in Bezug auf einen Privathaushalt, professional business expenses in Bezug auf ein Unternehmen). Vielfach -und in alten Dokumenten zumal auch anstatt des Wortes Einnahmen gesagt und diesem Begriff inhaltlich (und manchmal auch umfänglich) gleichgesetzt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen