BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Eiergeld (egg earnings; egg-soccage redemption payment)
Früher eine vielfach durch Ehevertrag der Bäuerin und zu deren (teilweise) freien Verwendung zufliessendes Einkommen aus ihrer Besorgung der Geflügelwirtschaft im landwirtschaftlichen Betrieb. Einmalige Zahlung, um von der Pflicht zur Lieferung einer bestimmten Menge an Hühnereiern an die Fronherrschaft loszukommen. Siehe Befreiungsgeld, Buttergeld, Frongeld.