BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
ECU (European Currency Unit)
Die (manchmal auch: der) ECU (Europäische Währungseinheit) war seit 1979 als Währungskorb definiert, der sich aus feststehenden Beträgen von zwölf der fünfzehn Währungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammensetzte. Die ECU löste 1981 die Europäische Rechnungseinheit ab, mit der sie zum Zeitpunkt des Übergangs hinsichtlich ihrer Festlegung und ihre Wertes identisch war. Der Wert der ECU errechnete sich als gewogener Durchschnitt der Werte ihrer Korbwährungen. Aufgrund dessen änderte sich laufend sowohl der Wert der ECU als auch die Umrechnungskurse gegenüber den nationalen Währungen. Die jeweiligen Tageswerte für die ECU wurden auf Grundlage der Dollarkurse der Korbwährungen amtlich mit sechs geltenden Stellen errechnet und bekanntgegeben. -Am 1. Jänner 1999 wurde der ECU im Verhältnis 1 zu 1 durch den EUR ersetzt. Soweit Anleihen in ECU begeben wurden, fand auch hier eine Umstellung in EUR statt. Siehe Verrechnungsgeld, Währungskorb. Vgl. das vierteljährlich erscheinende Heft "Devisenkursstatistik“ der Deutschen Bundesbank; dort auch die angefügten "Erläuterungen" am Ende beachten.