Dematerialisierung (dematerialisation)
15.04.2008 - 00:20:39
Abschaffung von greifbaren, aufbewahrungsfähigeneffektiven Stücken oder Dokumenten, die Eigentum an Finanzprodukten verbriefen, so dass Finanzaktiva bloss noch als Bucheinträge existieren. Siehe Börse, elektronische, Depotstelle, Schuldbauchforderungen, Zentralverwahrer.

