Deckungsstockfähig, Wertpapiere

Deckungsstockfähig (acceptable as cover for liabilities of insurance companies)

15.04.2008 - 00:20:39

Wertpapiere, die deutsche Versicherungen gemäss gesetzlicher Vorschrift in ihre Rücklagen (für die besondere Bestimmungen hinsichtlich der Anlage und Gliederung bestehen) aufnehmen dürfen

Wertpapiere, die deutsche Versicherungen gemäss gesetzlicher Vorschrift in ihre Rücklagen (für die besondere Bestimmungen hinsichtlich der Anlage und Gliederung bestehen) aufnehmen dürfen. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 49 f. (geplante EU-Richtlinie), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 143 (Änderung der Anlageverordnung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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