Bringschuld, Geschäftsverkehr

Bringschuld (debt to be discharged at creditor's domicile; duty to inform the colleagues)

15.04.2008 - 00:20:39

Im Geschäftsverkehr Bezeichnung dafür, dass der Schuldner die Leistung am Sitz des Gläubigers zu erbringen hat

Im Geschäftsverkehr Bezeichnung dafür, dass der Schuldner die Leistung am Sitz des Gläubigers zu erbringen hat. Im Informations-Management eines Unternehmens (etwa: einer Bank) die Pflicht desjenigen, der über eine Nachricht (etwa: Insolvenz eines Kreditnehmers) verfügt, diese den Beteiligten (gemäss internen Richtlinien) unverzüglich zu übermitteln. Siehe Zahlungsort.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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