Börsengeschäftsführung, Deutschland

Börsengeschäftsführung (stock exchange management)

15.04.2008 - 00:20:39

In Deutschland Personen, denen die Leitung einer örtlichen Börse obliegt

In Deutschland Personen, denen die Leitung einer örtlichen Börse obliegt. Die Aufgaben sind vor allem Zulassen bzw. Ausschliessen von Börsenmitgliedern und Besuchern, Regelung von Organisation und Geschäftsabläufen sowie Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung oder Einstellung von Wertpapiernotierungen; vgl. § 12 BörsG. Siehe Börsenbesucher, Börsenordnung, Börsenrat, Committee on Admission.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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