Beim Betreten eines Landes bzw
15.04.2008 - 00:20:39Zwangsumtausch (compulsory exchange)
Beim Betreten eines Landes bzw. eines Währungsraums muss ein vorgeschriebener Betrag des eigenen (weltweit geachteten, kaufkräftigen und in jede Währung frei konvertierbaren) Geldes in (nicht-konvertierbare, praktisch wertlose) Zahlungsmittel des Gastlandes eingetauscht werden. So hatten Besucher der Ostblock-Staaten je Aufenthaltstag und Person zwangsweise in der Regel DM 25 umzutauschen, selbst wenn sie das Geld gar nicht benötigten. Auf diese Weise kamen die Staaten praktisch ohne Gegenleistung zu Deviseneinnahmen.