Bei Kapitalanlagegesellschaften der (in der Regel satzungsmässig festgelegte) Betrag, den ein Anleger zumindest für den Kauf von Fondsanteilen anzulegen hat.
Bei Kapitalanlagegesellschaften der (in der Regel satzungsmässig festgelegte) Betrag, den ein Anleger zumindest für den Kauf von Fondsanteilen anzulegen hat.