BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bundesanstalt, Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin (Federal Institute Agency for Finanical Markets Services Supervision)

Die Aufsichtsbefugnisse für Banken, den Wertpapierhandel und das Versicherungsgeschäft sowie die übergreifenden Bereiche und Produkte der Finanzmärkte (wie Internet-Geschäft, Vermögensverwaltung, Anleger-und Verbraucherschutz, Alterssicherungsfonds) liegen bei einer einzigen Behörde, die in Deutschland am 1. Mai 2002 mit doppeltem Sitz in Frankfurt am Main und Bonn ihre Arbeit aufnahm und die bis dahin spartenbezogenen Aufsichtsbehörden ersetzte. Damit folgte man der sich immer mehr abzeichnenden Entwicklung zu Finanzkonglomeraten. -Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist eine rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und beschäftigt rund tausend Mitarbeiter. Die Bundesanstalt beaufsichtigt etwa 2 700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und über 700 Versicherungsunternehmen; mehr darüber bei . Siehe Aufsicht, Capture- Theorie, Fachbeirat BaFin. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 25 (hinsichtlich deren Prüfung durch den IWF), S. 232 ff. (hinsichtlich der auch dort wuchernden Ausschüsse), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 93 (hinsichtlich des Umfangs der Aufsicht) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen