BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bugsiergeld, Früher

Bugsiergeld (tow fee)

Früher eine Zahlung dafür, dass kräftige Männer (Schlepper; Hauler, Treidler) ein Schiff durch Taue (tightropes) vom Ufer (vom Treidelpfad, Leinpfad; towpath) aus hinter sich herzogen; bugsieren: von Bug = vorderes Schiffsende. -Waren die Schiffszieher beritten (= Leinreiter), so erhöhte sich das Bugsiergeld entsprechend. Heute gesagt für die Bezahlung der Motorschiffe, die einen Lastkahn vor sich herschieben. Siehe Rheinoctroi.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen