BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Bruttoinlandsprodukt, BIP (gross domestic product, GDP)
Der Wert aller Waren und Dienstleistungen, die (wenn nicht ein anderer Zeitraum ausdrücklich genannt) in einer Volkswirtschaft innert eines Jahres im Inland hergestellt bzw. erbracht wurden, bewertet zu Marktpreisen. Es lässt sich nach der Entstehungs-Verwendungs-und Verteilungsseite aufgliedern; von der EZB im Rahmen des Zwei-Säulen-Prinzips in ihre geldpolitischen Entscheidungen in vielfacher Weise einbezogen. Siehe Deflationierung, Investitionsquote, Rezession, Volkseinkommen, Wachstum. Im jeweiligen Monatsbericht der EZB finden sich im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets" in der Rubrik "Preise, Produktion, Nachfrage und Arbeitsmärkte" Angaben zur Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts in verschiedenen Unterteilungen ausgewiesen. Vgl. auch Monatsbericht der EZB vom April 2005, S. 74 (wegen der Vergleichbarkeit mit anderen Staaten), Monatsbericht der EZB vom Dezember 2005, S. 59 ff. (Verbesserung der Statistiken; Berechnungsmethoden), Monatsbericht der EZB vom Juni 2006, S. 66 ff. (Zuverlässigkeitsgrad von Schätzungen; mit Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 55 (Projektion der Veränderungsrate bis 2050 aufgrund verschiedener Variabler), Geschäftsbericht 2006 der Deutschen Bundesbank, S. 45 (Übersichten 2000-2006), Monatsbericht der EZB vom November 200z, S. 83 ff. (Neueinführung vierteljährlicher Sektorkonten; ausführliche Darstellung mit Übersichten).