BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Brautgeld, Früher

Brautgeld (nuptial money, dowry)

Früher eine verbreitete, bis spätestens zum Hochzeitstag zu zahlende Abgabe in Bargeld an den Vater und die Brüder der Braut durch einen Heiratskandidaten. Darin sah man eine Abgeltung dafür, dass die Arbeitskraft der Braut ihrer Familie entzogen wurde. Zahlung durch den Meistbietenden bei Zwangsverheiratung einer Frau; in Deutschland gesetzlich verboten. Vom Bräutigam bereitzustellendes, oftmals treuhänderisch verwaltetes und in zinsbringende Investitionen angelegtes Kapital mit dem Zweck, bei einer allfälligen Scheidung den Lebensunterhalt der Ehefrau (aus den Erträgnissen des Kapitals) zu sichern; auch Morgengabe (morning gift) und Gegengeld (specific wedding legacy) genannt. Entsprechende Verträge sind in Deutschland erlaubt. Die Mitgabe der Herkunftsfamilie bei der Verheiratung einer Braut, manchmal auch in weiterem Sinne (Aussteuer, Mitgift; trousseau) gesagt. An manchen Orten ein früher übliches Geldgeschenk des auswärtigen Bräutigams an die ledigen Jungmänner, ein Orts-Einstandgeld (introduction payment, bridegroom debut donation), in alten Dokumenten auch Gassengeld genannt. Eine ortsübliche Spende des neuvermählten Paars (bridal couple donation) bzw. manchenorts auch der Eltern der frisch Verheirateten an die Kirche bzw. an den Küster (Sigristen) nach dem Hochzeits- Gottesdienst (der Brautmesse), auch Brautmessegeld genannt. Siehe Apanage, Fräuleingeld, Hochzeitsgeld, Hochzeitstischgeld, Kranzgeld, Paraphernalgeld, Wittum.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen