BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Börse, Markt

Börse (exchange; bourse)

Allgemein ein organisierter Markt, auf dem vertretbare Gegenstände nach feststehenden Usancen regelmässig gehandelt werden. Man unterscheidet nach dem Gegenstand der gehandelten Güter Wertpapierbörsen (Effektenbörsen), Warenbörsen (Produktbörsen), Devisenbörsen sowie auch (seltener) Versicherungsbörsen, Frachtbörsen und Energiebörsen (Strombörse, Gasbörse; der Handel in Rohöl gehört zur Warenböse). Wenn nicht anders gesagt, ist in Zusammenhang mit dem Finanzmarkt in aller Regel die Wertpapierbörse gemeint. -Eine genaue Definition des Begriffs "Börse" gibt es in der deutschen Rechtssprache nicht, wiewohl dies (vor allem angesichts der verstärkt aufgetretenen alternativen Transaktions-und Inhouse-Systeme der Grossbanken) als dringend notwendig gefordert wurde. -§ 1 des Börsengesetzes definiert rein formal (und dazu sprachlich mangelhaft): "Börsen sind teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, die nach Maßgabe dieses Gesetzes multilaterale Systeme regeln und überwachen, welche die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Wirtschaftsgütern und Rechten innerhalb des Systems nach festgelegten Bestimmungen in einer Weisezusammenbringen oder das Zusammenbringen fördern, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Handelsobjekte führt." Siehe Broker, Devisenhandel, computerisierter, Disintermediation, Inhouse-System, Sanktionsausschuss, Sentiment, Strombörse, Verbriefung, Vertretbarkeit. Vgl. Monatsbericht der EZB vom November 2007, S. 67 ff. (Strukturelle Veränderungen am Aktienmarkt und Konsolidierung der Börsen; ausführliche Darstellung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen