BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Börse, elektronische (electronic exchange; screen-based trading; computer-assisted trading; computerised trading)
Börsengeschäfte werden ganz (fully computerised trading) oder zunächst nur teilweise (computer-assisted trading) über ein Computersystem abgewickelt. In Deutschland 1989 durch Änderung des Börsengesetzes möglich geworden; vgl. § 17 sowie §§ 58 ff. BörsG. In der Schweiz seit 1996 allgemein eingeführt; es werden dort sämtliche Wertpapiere nur noch elektronisch gehandelt. Siehe Devisenhandel, computerisierter, Handelssystem, alternatives, Dematerialisierung, Parkett, Präsenzbörse, XXetra, Eurex.