BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Beta (beta)
Mass für die Beziehung zwischen der Kursbewegung eines Wertpapiers, im engeren Sinne einer Aktie (etwa:. Deutsche Telekom AG) und dem Aktienindex (etwa: Dax). Ein Betafaktor von >1 bedeutet, dass das entsprechende Papier grösseren Ertragsschwankungen unterliegt, und daher auch ein grösseres Risiko in sich trägt. -Der Betafaktor spielt besonders bei Absicherungsgeschäften (zur Bestimmung der erforderlichen Anzahl der Kontrakte für Aktienindex-Futures) eine Rolle. Siehe Aktienmarkt-Volatilität, Bewegungsgrösse, Eigenkapitalkosten Beteiligung, qualifizierte (qualified participation): In Bezug auf den Finanzmarkt ist diese nach der Definition in § 1, Abs. 15 KWG gegeben, wenn eine Person oder ein Unternehmen an einem anderen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar über ein oder mehrere Tochterunternehmen (subsidaries) oder ein gleichartiges Verhältnis mindestens zehn Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder auf die Geschäftsführung des anderen Unternehmens einen massgeblichen Einfluss ausüben kann. Anteile, die nicht dazu bestimmt sind, durch die Herstellung einer dauernden Verbindung dem eigenen Geschäftsbetrieb zu dienen, sind in die Berechnung der Höhe der Beteiligung nicht einzubeziehen. Siehe Beherrschung, Kontrolle.