BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Belassungsquote (foreign-exchange retention quota)
In Ländern mit Devisen- Zwangswirtschaft der Anteil an ausländischen Zahlungsmitteln, welcher ein Exporteur nicht (sofort) abliefern muss. Durch entsprechende Handhabung der Quote kann die Devisenbehörde eine breite Palette von Anreizen zum Export ins Devisenausland gesamthaft bzw. auch sehr gezielt in Bezug auf einzelne Währungsräume bieten. Siehe Andienungspflicht, Ausfuhrprämie, Devisen-Vorleistung, Devisen-Zwangswirtschaft, Exportkredit- Garantie, Parallelitätsgebot.