BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Beisassgeld (non-burgess fee, levy on citizens without full civic rights)
Früher eine Abgabe, welche Ortsansässige ohne Bürgerrecht (Beisassen, Schutzbürger, Gadamer) vor allem in den Städten zu entrichten hatten. Siehe Beisitzergeld, Verbittgeld.