BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bardevisen, Ausländische

Bardevisen (foreign cash)

Ausländische Zahlungsmittel in Form von Münzen und Papiergeld (jedoch nicht auch irgendwelche Forderungen; also auch keine Sichtguthaben bei Banken, Schecks, Überweisungen und Wechsel) im Besitz einer heimischen Wirtschaftseinheit. -Ende 2007 war der Besitz von Bardevisen in 86 Ländern der Welt verboten. Siehe Devisenvergehen, Devisen-Zwangswirtschaft.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen