BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Barattgeschäft, Tauschgeschäft

Barat(t)geschäft (barter, countertrade)

Tauschgeschäft, bei dem (grundsätzlich ohne Dazwischenschaltung von Geld) Ware gegen Ware bzw. auch Wertpapier gegen Wertpapier übertragen wird. Siehe Geldabschaffung, Geldfunktionen, sekundäre, Kompensation, Tausch-Gutschein, Zigarettenwährung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen