BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Barat(t)geschäft (barter, countertrade)
Tauschgeschäft, bei dem (grundsätzlich ohne Dazwischenschaltung von Geld) Ware gegen Ware bzw. auch Wertpapier gegen Wertpapier übertragen wird. Siehe Geldabschaffung, Geldfunktionen, sekundäre, Kompensation, Tausch-Gutschein, Zigarettenwährung.