BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Backgeld (bakehouse fee)
Frühere Gebühr bei Nutzung des öffentlichen Backhauses in den ländlichen Gemeinden. In der Regel war darin die Beheizung des Backofens nicht eingeschlossen. Diese hatte der Mieter auf eigene Kosten durch mitgebrachtes Heizmaterial, früher in den Dörfern meistens durch Reisig-Wellen (faggots, bundles of brushwood), selbst zu besorgen. Siehe Brunnengeld.