Aufwertung, Neufestsetzung

Aufwertung (revaluation)

15.04.2008 - 00:20:39

Aufwertung (revaluation). Die behördliche Neufestsetzung des Vergleichswerts einer Währung zu einem zugrunde gelegten Masstab (Gold, USD, Sonderziehungsrecht) nach oben

Die behördliche Neufestsetzung des Vergleichswerts einer Währung zu einem zugrunde gelegten Masstab (Gold, USD, Sonderziehungsrecht) nach oben. Dies bietet sich an, wenn der Wechselkurs einer Währung über längere Zeit hinweg und erwartungsgemäss auch in Zukunft über dem festgelegten Austauschverhältnis liegt. Siehe Abwertung, Parität.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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