Aufklärungspflicht (information requirements, suitability check[ing])
15.04.2008 - 00:20:39
Banken in Deutschland sind verpflichtet, vor dem Kauf von Finanztermingeschäften den Anleger über die damit verbundenen Risiken aufzuklären und eine Unterschrift unter ein entsprechendes Dokument zu verlangen. Rechtsgrundlage ist § 37d WpHG. Siehe Anleger-Informationspflicht, Derivate-Informationspflicht, Derivate-Kodex, Informationspflicht, Kapitalanlage- Mustervertrag, Risikobericht, Risikoüberwachung, gegliederte.

