Abschlussvermittlung (contract brokerage)
15.04.2008 - 00:20:39
Die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten im fremden Namen für fremde Rechnung. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; siehe § 32 KWG. Siehe Agent, gebundener, Nominee.

