BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aushangpflicht, Für

Aushangpflicht (table of prices precept)

Für Banken die gesetzliche oder aufsichtliche Auflage, in der Schalterhalle (Kassensaal; cashier's office) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allfällige weitere Angaben (etwa über die Verzinsung von Einlagen) bekanntzugeben.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen