BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Ausübung (exercise)
Wenn der Käufer einer Kaufoption (Call) die Lieferung der einer Option zugrunde liegenden Termin-Kaufposition oder der Käufer einer Verkaufsoption (Put) die Verkaufsposition entgegennimmt. -In der Regel können nur Optionskäufer Optionen ausüben; die Optionsverkäufer (Stillhalter) nehmen grundsätzlich eine passive Rolle ein. Siehe Option, Rohstoff-Terminvertrag..