BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Ausfall-Risiko (risk of loss)
Ausdruck für die Wahrscheinlichkeit, mit welcher das Vermögen eines Anlegers (etwa: 100 EUR) nach einer gewissen Zeit (etwa: 24 Monate) unter einen bestimmten Wert (Schwellenvermögen; threshold value) fällt. Das Ausfall-Risiko liegt gewöhnlich bei einem Aktienportfolio am höchsten; beim Sparkonto ist das Ausfall- Risiko 0 Prozent, weil der Sparzins immer positiv ist. In einer Vertragsbeziehung die Gefahr, dass die Gegenpartei einer Verpflichtung nicht nachkommt, manchmal auch Gegenparteirisiko (counterparty risk) genannt. Siehe Anleihe-Spread, Bonitätsrisiko, Gruppe verbundener Kunden, Verlustquote. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2005, S. 56 f., Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 70 (Pflicht der Institute, das Ausfall-Risiko zu ermitteln).